Rechtsprechung
   BVerwG, 25.03.1994 - 3 B 77.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,8200
BVerwG, 25.03.1994 - 3 B 77.93 (https://dejure.org/1994,8200)
BVerwG, Entscheidung vom 25.03.1994 - 3 B 77.93 (https://dejure.org/1994,8200)
BVerwG, Entscheidung vom 25. März 1994 - 3 B 77.93 (https://dejure.org/1994,8200)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,8200) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Landwirtschaftlich genutzte Fläche - Teilbetriebsabsetzung eines Nichtvermarkters - Prämienberechtigte Milchmenge

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)

  • BVerwG, 14.06.1996 - 8 NB 6.95

    Kommunale Steuern: Zulässigkeit einer kommunalen Verpackungssteuer

    Von der Relevanz europarechtlicher Bestimmungen im Rahmen der Normenkontrolle gemäß § 47 VwGO geht - unabhängig von der Frage, ob ein europarechtlicher Verstoß die Nichtigkeit oder nur die Unanwendbarkeit des überprüften Satzungsrechts zur Folge hat - auch das Bundesverwaltungsgericht aus(Beschlüsse vom 30. Januar 1996 - BVerwG 3 NB 2.94 - n.v. undvom 25. März 1994 - BVerwG 3 B 77.93 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 92; vgl. auch Sommer NVwZ 1996, 135 [OVG Niedersachsen 15.09.1993 - 7 L 5832/92]).
  • BVerwG, 21.03.1997 - 8 B 51.97

    Verfassungsrecht - Gleichartigkeit der Vergnügungssteuer

    Zwar kann die Auslegungsbedürftigkeit einschlägiger europarechtlicher Vorschriften die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache begründen, wenn Fragen des Gemeinschaftsrechts zu entscheiden sind, die durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bisher nicht beantwortet und in ihrer möglichen Beantwortung nicht unzweifelhaft sind, so daß das Bundesverwaltungsgericht in dem beabsichtigten Revisionsverfahren deshalb gemäß Art. 177 Abs. 3 EGV den Europäischen Gerichtshof anrufen müßte (vgl. Beschluß vom 25. März 1994 - BVerwG 3 B 77.93 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 1 n.L.).
  • BVerwG, 01.09.1994 - 3 C 1.92

    Milcherzeugung - Beendigung des Pachterhältnisses - Übergang der Referenzmenge -

    Schließlich ist eine landwirtschaftliche Fläche jedenfalls dann zur Milcherzeugung verwendet worden, wenn sie als Weideland für das zur Ergänzung des Milchkuhbestandes gehaltene Jungvieh genutzt worden ist (Urteil vom 16. Dezember 1993 - BVerwG 3 C 55.89 - Buchholz 451.512 Nr. 87 RdL 1994, 159).
  • BVerwG, 19.06.1997 - 8 B 127.97

    Steuerrecht - Vergnügungssteuer auf Spielapparate als örtliche Aufwandsteuer,

    Zwar kann die Auslegungsbedürftigkeit einschlägiger europarechtlicher Vorschriften die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache begründen, wenn Fragen des Gemeinschaftsrechts zu entscheiden sind, die durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bisher nicht beantwortet und in ihrer möglichen Beantwortung nicht unzweifelhaft sind, so daß das Bundesverwaltungsgericht in dem beabsichtigten Revisionsverfahren deshalb gemäß Art. 177 Abs. 3 EGV den Europäischen Gerichtshof anrufen müßte (vgl. Beschluß vom 25. März 1994 - BVerwG 3 B 77.93 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 1).
  • BVerwG, 19.06.1997 - 8 B 128.97

    Steuerrecht - Vergnügungssteuer auf Spielapparate als örtliche Aufwandsteuer,

    Zwar kann die Auslegungsbedürftigkeit einschlägiger europarechtlicher Vorschriften die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache begründen, wenn Fragen des Gemeinschaftsrechts zu entscheiden sind, die durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bisher nicht beantwortet und in ihrer möglichen Beantwortung nicht unzweifelhaft sind, so daß das Bundesverwaltungsgericht in dem beabsichtigten Revisionsverfahren deshalb gemäß Art. 177 Abs. 3 EGV den Europäischen Gerichtshof anrufen müßte (vgl. Beschluß vom 25. März 1994 - BVerwG 3 B 77.93 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 1).
  • BVerwG, 22.12.1994 - 3 C 24.93

    Streit um den Charakter als Milcherzeugungsfläche und Referenzmengenbescheinigung

    Vorsorglich weist der Senat darauf hin, daß nach seiner Rechtsprechung auch Weideflächen, die für das zur Ergänzung des Milchkuhbestandes gehaltene Jungvieh genutzt worden sind, als Milcherzeugungsflächen zu gelten haben (Urteil vom 16. Dezember 1993 - BVerwG 3 C 55.89 - Buchholz 451.512 Nr. 87 = RdL 1994, 159).
  • BVerwG, 14.06.1996 - 8 NB 5.95

    Nichtvorlage einer Normenkontrollsache - Grundsätzliche Bedeutung einer

    Von der Relevanz europarechtlicher Bestimmungen im Rahmen der Normenkontrolle gemäß § 47 VwGO geht - unabhängig von der Frage, ob ein europarechtlicher Verstoß die Nichtigkeit oder nur die Unanwendbarkeit des überprüften Satzungsrechts zur Folge hat - auch das Bundesverwaltungsgericht aus (Beschlüsse vom 30. Januar 1996 - BVerwG 3 NB 2.94 - n.v. und vom 25. März 1994 - BVerwG 3 B 77.93 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 92; vgl. auch Sommer NVwZ 1996, 135 [OVG Niedersachsen 15.09.1993 - 7 L 5832/92]).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2003 - L 11 KA 238/01

    Öffentlich-rechtlicher Schadensersatzanspruch gegen einen Vertragszahnarzt für

    Denn die Beschränkung auf einen bloßen Bescheidungsantrag ist statthaft, wenn die an sich mögliche Verpflichtungsklage kein geeigneteres Instrument zur Rechtsverfolgung darstellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.1993 - 3 C 55/89 - RdL 1994, 159).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 2 S 2590/96

    Vergnügungssteuer - zur Differenzierung der Steuersätze nach dem Aufstellungsort

    Zwar kann die Auslegungsbedürftigkeit einschlägiger europarechtlicher Vorschriften die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache begründen, wenn Fragen des Gemeinschaftsrechts zu entscheiden sind, die durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bisher nicht beantwortet und in ihrer möglichen Beantwortung nicht unzweifelhaft sind, so daß das Bundesverwaltungsgericht in dem beabsichtigten Revisionsverfahren deshalb gemäß Art. 177 Abs. 3 EGV den Europäischen Gerichtshof anrufen müßte (vgl. Beschluß vom 25. März 1994 - BVerwG 3 B 77.93 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 1).
  • BVerwG, 18.07.1996 - 1 B 139.96

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung der

    Im Hinblick auf gemeinschaftsrechtliche Fragen ist eine Rechtssache dann von grundsätzlicher Bedeutung, wenn dargelegt ist, daß in dem erstrebten Revisionsverfahren voraussichtlich eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften einzuholen sein wird (Beschluß vom 25. März 1994 - BVerwG 3 B 77.93 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 92).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.02.2001 - 2 L 450/00
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht